Bei Gizmodo.de gibt es einen Adventskaledner, bei dem es jeden Tag interessante neue Preise zu gewinnen gibt. Heute (10.12.) z.Bsp. das Dual-SIM-Smartphone Sony Xperia M. Und auch CNET.de hat einen Adventskalender. CNET.de verlost heute eine Digitalkamera Powershot N mit WLAN-Funktion von Canon. Viel Glück!

Ein Thema, das uns als im Internet präsente Unternehmen immer wieder beschäftig, sind die Abmahnungen. Wer weiß schon genau, ob sein Impressum oder die Widerrufsbelehrung oder seine AGBs wirklich bis ins letzte Detail den aktuellen rechtlichen Vorschriften entsprechen. Dass man der ins Haus flatternden Abmahnung nicht immer Folge leisten muss, zeigt ein Urteil des LG Mainz. Tja, liebe Abmahnanwälte, Eure abstoßendes erhalten scheint auch immer mehr Gerichten gegen den Strich zu gehen. Bitte mehr von solchen Urteilen! Der genaue Sachverhalt wird hier (Onlineshops: Missbräuchliche Abmahnungen als Einnahmequelle für Rechtsanwälte?) geschildert.

Wer eine kurze Übersicht über die Anbieterkennzeichnung, die sog. Impressumspflicht, haben möchte, kann sich hier ein pdf-Dokument herunterladen.

Einige neue Regelungen zum Thema, die bald EU-Recht werden, können Sie in meinem Artikel (Einige neue Urteile und Bestimmungen zum Internetrecht!) vom 05.07.11 nachlesen.

Es gibt wieder einiges Interessantes aus deutschen Gerichtssälen zu berichten, hier speziell zum Thema Internetrecht.

Die hier dargestellten informationen habe ich aus dem Portal eRecht24. Hier schreiben Anwälte und andere Leute, die sich ständig mit rechtlichen Fragen beschäftigen. Deshalb empfehle ich, dass der interessierte Leser sich die weiterführenden  Informationen auf der Seite www.e-recht24.de anschaut.

Falsche Angaben, z.Bsp. der Adresse, auf Google Places können abgemahnt werden. Wer wo auch immer im Internet falsche Angaben zu seiner Adresse hinterlegt, ist dafür genauso verantwortlich wie wenn er falsche Angaben im Impressum auf der eigenen Seite macht. Aber, wer macht schon so etwas? Nun, eine Variante wäre, dass man nach einem Firmenumzug nicht auf allen Portalen, auf denen man sich eingetragen hat bzw. hat eintragen lassen, die neuen Daten eingibt bzw. Änderungen vornimmt. Das kann dann schonmal etwas teuer werden. Den Bericht zu diesem Fall finden Sie hier.

Auch Angaben zur vertretungsberechtigten Person bzw. zur Eintragung ins Handelsregister (z.Bsp. bei einer GmbH) sind wichtig und dürfen im Impressum nicht vergessen werden. Wer diese Angaben oder andere Pflichtangaben nicht macht, riskiert eine Abmahnung. Übrigens: Diese Angaben, die aus den Bestimmungen des Telemediengesetzes hervorgehen, müssen nicht zwingend unter einem Punkt Impressum hinterlegt werden. Wichtig ist, dass es einen Punkt gibt, der diese Angaben zusammenfasst und auch vermuten läßt, dass sie hier zu finden sind. Will sagen, unter »Kontakt« oder »rechtliches« oder so ähnlich können die sog. Pflichtangaben auch stehen. Sie müssen nur immer mit einem Klick und ohne vielem Scrollen erreichbar sein und dürfen nicht hinter missdeutungsfähigen Menüpunkten wie z.Bsp. »Backstage« (z.Bsp. bei einer Theaterwebseite) zu finden sein. Hier gibt’s den Bericht auf eRecht24.

Unter bestimmten Umständen ist es nicht zulässig mit durchgestrichenen Preisen zu werben. Dies hatte ein Teppich-Händler in einem Werbeprospekt getan und keine Angaben dazu gemacht, aof welcher Grundlage die gestrichenen Preise zustande kamen. Das ist so nicht zulässuig, entschied der Bundesgerichtshof. Die genauen Umstände und Hintergründe können Sie hier nachlesen.

Die EU hat einige neue Verordnungen auf den Weg gebracht, die vor allem Online-Händler und deren Kunden betreffen. Unter anderem geht es um eine einheitliche Widerrufsfrist bei Online-Geschäften, eine einheitliche Europäische Musterbelehrung, um die sog. „Button-Lösung“ für kostenpflichtige Dienstleistungen oder um die Rückabwicklung eines widerrufenen Vertrages. Die Bestimmungen sind nicht ab sofort gültig, sondern müssen von den Mitgliedsstaaten der EU noch umgesetzt werden. Wann dies die einzelnen Staaten genau tun und wann diese Bestimmungen wo Rechtsstatus erhalten, ist also noch unbestimmt. Alle neuen Regelungen und Informationen erjhalten Sie hier.

Henry Ford hat einmal gesagt:

Wer aufhört zu werben, um Geld zu sparen, kann ebenso seine Uhr anhalten, um Zeit zu sparen.

Werbung ist wichtig. Wer Werbung betriebt, verliert Geld, wer keine Werbung betriebt verliert Kunden! Und deshalb sollte man genau schauen, für welche Werbung man Geld ausgibt bzw. wie gut oder schlecht ist mein Geld in die Werbung investiert. Unterschiedliche Werbeformen kosten unterschiedlich viel Geld. Stellen Sie sich einmal folgende Fragen:

  • Wie teuer ist eine Anzeige in der Tageszeitung?
  • Wie teuer ist ein Eintrag in den gelben Seiten?
  • Wie teuer ist eine Plakataktion, wie teuer Kinowerbung oder Flyer, usw.?
  • Wie teuer ist ein Messestand?

Das Internet ist wie eine weltweite Messe.

  • 96,7 % der Internetnutzer nutzen das Netz als Informationsquelle (Quelle: Arbeitsgemeinschaft Online-Forschung, http://www.agof.de)
  • 79,7 % (32,05 Mio.) haben in den letzten 12 Monaten etwas im Internet gekauft (Quelle: Arbeitsgemeinschaft Online-Forschung, http://www.agof.de)
  • 84 % (ca. 5 Mio) kaufen im Internet (Quelle: Internet World Business, 18. Januar 2010)
  • 4,6 Mrd. Euro eCommerce-Umsatz 2009: pro Kopfumsatz je Einwohner 539 Euro (Quelle: Internet World Business, 18. Januar 2010)
  • aber nur 4 % des gesamten deutschen Werbebudgets wird für Web-Werbung ausgegeben!

Sie sollen jetzt nicht einen der o.g. Werbewege vernachlässigen oder gar ganz weg lassen. Eine solche Entscheidung müssen Sie selber treffen, auf Ihre sonstigen Maßnahmen, Ihr Budget und Ihr Kundenpotential abgestimmt. Bei allen Ihren Entscheidungen sollten Sie aber folgende Dinge beachten:

  • welchem Wettbewerb sind Sie ausgesetzt (Gelbe Seiten)
  • welche Streuverluste haben Sie (Zeitung, Gelbe Seiten, Plakate, Flyer, Kinowerbung, …)
  • welche Preise müssen Sie zahlen, um von Ihren potentiellen Kunden wahrgenommen zu werden (Messestand, Kinowerbung, Tageszeitung, …).

All diese Punkte sprechen ganz klar dafür, auch die Werbung im Internet zu berücksichtigen. Gerade Existenzgründer können sich dem enormen Potential einer eigenen Internetseite nicht verschließen.  Schon zum Preis einer einzigen Zeitungsanzeige bekommen Sie eine Internetseite, die 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr für Sie und Ihr Unternehmen wirbt, ohne dass Sie sie jedes Jahr wieder neu bezahlen müssen (gelbe Seiten). Und wenn Sie Werbung über Google schalten, werben Sie für Ihr Unternehmen weltweit, bundesweit oder aber auch „nur“ regional und lenken Besucher auf Ihre Seite, die bereits nach Ihren Produkten auf der Suche sind! Werbung (fast) ohne Streuverluste!

Da ich aus eigener Erfahrung weiß, wie wichtig Werbung ist und wie sinnlos sie einem zu Beginn unter Umständen erscheinen mag, halte ich für alle Unternehmen und Unternehmer, die in den vergangenen 12 Monaten an den Start gegangen sind, ein besonderes Angebot bereit. Rufen Sie mich persönlich an (0178/4787815) oder nutzen Sie das Kontaktformular. Wir können dann einen persönlichen, unverbindlichen und selbstverständlich kostenlosen Beratungstermin vereinbaren. Bei diesem Termin klären wir dann, welche Maßnahmen für Sie und Ihr Unternehemen sinnvoll sind und Sie bekommen gleich vor Ort von mir ein kostenreduziertes Angebot speziell für Existenzgründer, das sich wirklich lohnt!

Webdesign, CMS, Internet-Marketing und mehr – Alles aus einer Hand

Als Dienstleister rund ums Webdesign bieten wir Ihnen vielfältige Möglichkeiten, wie auch Sie Ihren Internetauftritt ab sofort profitabel gestalten können.  Ob Sie einen kompetenten Webmaster an Ihrer Seite benötigen, der Ihren bestehenden Internetauftritt betreut und aktualisiert (HTML, CSS, PHP, Flash, JavaScript), ob Sie ein Redesign Ihrer Webseite wünschen, ob Sie neue, aktuelle Trends im Bereich Präsentation oder Fotografie für Ihre Internetseite benötigen (Video-Trailer, Hochbilder, …) oder ob Sie Ihre Homepage in eine „Geldmaschine“ verwandeln wollen (E-Mail-Marketing, SEO, Suchmaschinenoptimierung, Shop-Lösungen, …), wir stehen Ihnen stets als flexibler Partner zur Seite und beraten Sie in allen Fragen rund um Ihren marketing-orientierten Internetauftritt. Was wir ansonsten rund um Ihren Internetauftritt anbieten, erfahren Sie hier.

Wer die Frage aus der Überschrift beantwortet haben will, für den habe ich hier einen interessanten Link.  Viel besser kann man die Zusammenhänge nicht erklären, deshalb lass ich es hier sein.

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