Ein Thema, das uns als im Internet präsente Unternehmen immer wieder beschäftig, sind die Abmahnungen. Wer weiß schon genau, ob sein Impressum oder die Widerrufsbelehrung oder seine AGBs wirklich bis ins letzte Detail den aktuellen rechtlichen Vorschriften entsprechen. Dass man der ins Haus flatternden Abmahnung nicht immer Folge leisten muss, zeigt ein Urteil des LG Mainz. Tja, liebe Abmahnanwälte, Eure abstoßendes erhalten scheint auch immer mehr Gerichten gegen den Strich zu gehen. Bitte mehr von solchen Urteilen! Der genaue Sachverhalt wird hier (Onlineshops: Missbräuchliche Abmahnungen als Einnahmequelle für Rechtsanwälte?) geschildert.
Wer eine kurze Übersicht über die Anbieterkennzeichnung, die sog. Impressumspflicht, haben möchte, kann sich hier ein pdf-Dokument herunterladen.
Einige neue Regelungen zum Thema, die bald EU-Recht werden, können Sie in meinem Artikel (Einige neue Urteile und Bestimmungen zum Internetrecht!) vom 05.07.11 nachlesen.